Vorläufige Zulassung
Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik kann erfolgen, wenn
- mindestens 150 CP im Bachelor Informatik oder im Bachelor Wirtschaftswissenschaften mit einer Durchschnittsnote von 2,6 oder besser erreicht wurden, und
- die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht und eine Empfehlung des Betreuers bzw. der Betreuerin vorliegt, und
- ausreichendes Grundwissen in Wirtschaftswissenschaften, Informatik und Mathematik vorliegt.
Die vorläufige Zulassung gilt für 12 Monate.